PCR Engineering GmbH

Beauftragtenwesen - PCR Engineering an Ihrer Seite

Betreiber einer genehmigungsbedürftigen Anlage müssen unter bestimmten Bedingungen einen oder mehrere Immissions- und Störfallbeauftragte bestellen (§ 58a Abs. 1 Bundesimmissionsschutzgesetz).

Durch unsere langjährige Erfahrung in der Planung verfahrenstechnischer Anlagen und ein fachkundiges Team aus Chemikern, Verfahrens-, Chemie- und Umweltingenieuren stehen wir Ihnen in den Regionen Osnabrück, Emsland, Oldenburg und Bremen sowie in Hannover und Dresden auch als Immissions- und Störfallbeauftragte zur Verfügung.

Unsere Störfallbeauftragten beraten Sie als Betreiber in Sicherheitsangelegenheiten und sind u. A. zu folgenden Aufgaben berechtigt und verpflichtet:

  • den Betreiber in Angelegenheiten, die für die Sicherheit der Anlage bedeutsam sein können, beraten
  • auf die Verbesserung der Sicherheit der Anlage hinzuwirken
  • auf die Einhaltung des BImSchG sowie der Erfüllung erteilter Auflagen hinzuwirken
  • die Kontrolle der Betriebsanlagen in regelmäßigen Abständen
  • die Mitteilung festgestellter Mängel und Vorschläge zu deren Beseitigung
  • Mängel, die den vorbeugenden und abwehrenden Brandschutz sowie die technische Hilfeleistung betreffen, unverzüglich dem Betreiber melden
  • jährlichen Bericht über durchgeführte und beabsichtigte Maßnahmen zu leisten

Ziel ist es, Störungen, die zu einem Unfall führen können, möglichst im Vorfeld zu erkennen und zu beseitigen.

Über folgenden Link gelangen Sie zur Anlage I der 12. BImSchV, in der sich eine Stoffliste mit Mengenangaben befindet. Anhand dieser Tabelle können Sie ablesen, ob ihr Betriebsbereich in die Störfallverordnung fällt und wenn ja, welcher Klasse dieser zuzuordnen ist.

https://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_12_2000/anhang_i.html

Schildern Sie uns Ihr Anliegen. Wir beraten Sie umfassend.

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