Am 29.09.2023 hat die Novelle der 31. BImSchV den Bundesrat passiert.
In der Folge kommen auf viele Unternehmen strengere Grenzwerte zu. Beispielsweise sind hier die Grenzwerte für N-Hexan bei Ölmühlen zu nennen.
Für die Einhaltung der Grenzwerte wird in vielen Fällen die Errichtung zusätzlicher Anlagen für die Abluftreinigung erforderlich. Sollten auch Sie hiervon betroffen sein, so stehen wir Ihnen gerne von der Konzeptionierung der Abluftreinigung, über die Planung der erforderlichen Rohrleitungsanschlüsse und Rohrbrücken, für die Baubegleitung und die Stellung des Antrages nach BImSchG zur Seite.
Wir unterstützen Sie gerne in Ihrem Anliegen und freuen uns auf Ihre Anfrage!